Wer sich bei der Arbeit, in der Schule, als Student oder im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin oder von dort verletzt, muss sich bei einem D-Arzt (Durchgangsarzt der Berufsgenossenschaften) zur Behandlung vorstellen.
Dr. Meyer-Rath ist vom Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, DGUV) für das komplette berufsgenossenschaftliche Behandlungs- und Heilverfahren zugelassen.
einfache Verletzungen: nach der Vorstellung beim D-Arzt kann der Hausarzt die weitere Behandlung übernehmen.
Ernstere bzw. schwerere Verletzungen: die gesamte Behandlung wird durch Dr. Meyer-Rath als D-Arzt durchgeführt, oder der Patient wird in ein von den Berufsgenossenschaften zugelassenes Krankenhaus eingewiesen.
Auch Gutachten, von den Berufsgenossenschaften wegen Unfallfolgen bei einem Patienten veranlasst, werden von Dr. Meyer-Rath durchgeführt.